Art. 21 Kein Bürger soll einem Auswendigen Mist verkaufen, bey Poen von 5 Mark. (Zit. nach Karl Arnold Kortum, Nachricht vom ehemaligen und jetzigen Zustande der Stadt Bochum. 1790)
Butenkötter
33 Beiträge
Art. 21 Kein Bürger soll einem Auswendigen Mist verkaufen, bey Poen von 5 Mark. (Zit. nach Karl Arnold Kortum, Nachricht vom ehemaligen und jetzigen Zustande der Stadt Bochum. 1790)